Dr. Kurt Duwe 
 
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft - Wahlkreis Harburg 
 


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Umweltpolitik
EU-Umgebungslärmrichtlinie in Hamburg: Seit 2002 nur viel Lärm um nichts!

Der stadtentwicklungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Kurt Duwe zur weiteren Entwicklung eines Lärmaktionsplans für Hamburg: "Auch der zur vergangenen Bürgerschaftssitzung eingebrachte magere Antrag der SPD zur weiteren Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie lässt nur einen Schluss zu: Der jetzige Senat setzt die Verzögerungstaktik seiner Vorgänger fort. Ein Jahrzehnt ist bereits vergangen, seitdem die Richtlinie in Kraft ist. Außer viel Bürgerbeteiligung in Lärmforen bestand die Lärmschutzplanung in Hamburg bisher nur aus viel Papier. Die konkrete Umsetzung erster Maßnahmen ist sogar frühestens ab 2014 vorgesehen und das auch nur für den Straßenverkehr - ein Skandal!

Der jetzt in den Umweltausschuss überwiesene Zusatzantrag der FDP fordert deshalb, dass der Senat endlich ein umfassendes Konzept zur Lärmminderung vorlegt und bereits im kommenden Jahr erste konkrete Maßnahmen umsetzt."

Der FDP-Antrag: Drs. 20/04111.
Deutsch-Französisches Spitzentreffen
Rösler entwirft Wachstums-Konzept für Europa

Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat ein Wachstumskonzept für Europa vorgelegt. Der 16-Punkte-Plan ging am Dienstag im Bundeskanzleramt ein, wo sich Angela Merkel am Abend mit dem neugewählten französischen Staatschef Francois Hollande trifft. Rösler schlägt vor, die Mittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) aufzustocken und gezielt in Forschung, Infrastruktur und Energie zu investieren. Zudem soll die Ausbildung und Beschäftigung junger Menschen Priorität haben. Mehr dazu...
Verfassungspolitik
Volksgesetzgebung in Hamburg jetzt verfassungskonform: Interfraktionelle Einigung aller Bürgerschaftsfraktionen

Nach der Einigung über Bürgerbegehren auf Bezirksebene vor einigen Wochen steht jetzt auch die Weiterentwicklung der Volksbegehren auf Landesebene vor einer interfraktionellen Beschlussfassung.

Kernpunkt der Novellierung ist die überfällige Anpassung des Volksabstimmungsgesetzes an die neue Verfassungslage seit 2008. Auch ist vereinbart, einen möglichst weitreichenden Gleichklang der Regeln auf Bezirksebene mit denen auf Landesebene zu erreichen, um eine bürgerfreundliche Anwendung zu ermöglichen. Kernpunkt war auch, die Rechtssicherheit von Volksentscheiden deutlich zu verbessern: So muss der Senat zukünftig bei Zweifeln an der Zulässigkeit einer Volksinitiative zwingend dem Hamburgischen Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Gestärkt werden auch die Kompromissmöglichkeiten zwischen Bürgerschaft und Volksinitiativen; der Fristenlauf kann erweitert oder ausgesetzt werden, um mehr Raum für Konsensgespräche zu geben.

FDP-Verfassungsexperte Kurt Duwe: “Besonders wichtig ist uns, dass mit diesen neuen Regelungen mehr Rechtssicherheit und Transparenz geschaffen wird. Bevor wirklich ein Volksentscheid durchgeführt werden muss, gibt es Möglichkeiten, um sachliche Kompromisse zu finden. Außerdem ist das Verfahren der Anrufung des Verfassungsgerichts eindeutig geklärt. Alles in allem eine klarere und verfassungskonforme Gesetzeslage.”
Umweltpolitik
On-line Baumkataster: Grüner Zählwahn pflanzt keine neuen Bäume

"Die schriftliche kleine Anfrage brachte es an den Tag: Das von der GAL-Fraktion beantragte On-line Baumkataster für alle Bäume an Straßen, in Parks und Friedhöfen würde sehr viel Geld kosten und wäre überdies unpraktikabel", sagt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion Dr. Kurt Duwe. "Anstelle dieses organisatorischen Monsters sollte das Augenmerk auf die verstärkte Nachpflanzung von Bäumen im öffentlichen Raum gelegt werden."
Finanzpolitik
Schuldenbremse greift bereits 2019: FDP zwingt Senat ausserdem, schon 2013 mit dem Defizitabbau zu beginnen!

Die FDP-, SPD- und GAL-Fraktionen, die zusammen über eine verfassungsändernde Mehrheit in der Bürgerschaft verfügen, haben sich nach intensiven Gesprächen darauf verständigt, die Schuldenbremse des Grundgesetzes mit strengen Maßgaben auch in die Hamburger Verfassung einzufügen.

Der verfassungspolitische Sprecher der FDP-Bürgerschaftsfraktion Kurt Duwe: "Mich freut es sehr, dass die FDP insbesondere durchgesetzt hat, dass es bereits ab dem nächsten Haushalt 2013 eine verfassungsfeste Verpflichtung zum Defizitabbau („kontinuierlich, möglichst gleichmäßig“, Art. 72a Satz 2) und zur Verminderung der Nettokreditaufnahme (Artikel 72a Satz 4) geben wird. Ausserdem wird de facto die Schuldenbremse um ein Jahr auf 2019 vorgezogen, weil
'bei normalem bis gutem Verlauf' bereits im ersten Jahr des Doppelhaushalts 2019/2020 auf neue Schulden verzichtet werden muss (Artikel 72a Satz 3). Die FDP-Fraktion wird natürlich weiterhin ihr Ziel verfolgen aufzuzeigen, wie bis 2016 die Neuverschuldung auf Null gesenkt werden kann. Aber das Erreichte ist ein gutes Verhandlungsergebnis. FDP und GAL stellen sich der Verantwortung, während CDU und LINKE sich einen weißen Fuß machen wollen."

Kommentar der FDP-Fraktionsvorsitzenden Katja Suding: http://www.fdp-fraktion-hh.de/die-schuldenbremse-kommt-in-die-hamburger-verfassung/


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